Bereits zu Beginn des Jahres wurden die Steuerabzüge für energetische Sanierungen auf 65% und jene für Instandhaltungsarbeiten auf 50% erhöht. Viele Sanierungspläne scheiterten allerdings an der Tatsache, dass die Bauherrn bisher die Summe vorstrecken mussten. Ab 1. Juli fördert das Land nun energetische Sanierungen von Erstwohnungen durch einen Vorschuss auf die Steuergutschriften. ... Weiterlesen
Energetische Sanierung
Bis 31.12.2014 wird der Steuerabsetzbetrag von 65% der zulässigen Ausgaben verlängert. Die Meldung an die ENEA innerhalb 90 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten, sowie die Zahlung durch die Bank unter Angabe der Steuernummer des Auftraggebers, der Steuernummer des Begünstigten und Angabe des Gesetzestextes bleiben weiterhin aufrecht. ... Weiterlesen